Tatort Arbeitsplatz



Die Mittelstandsvereinigung hatte am 11.10.2004 zu einem Vortrag über das Thema „Tatort Arbeitsplatz“ auf Schloss Eyb nach Dörzbach eingeladen.

Für den verhinderten Vorsitzenden der MIT Helmut Sigloch begrüßte das Vorstandsmitglied und Mitreferent des Abends Arnulf von Eyb die Gäste und stellte die Mitreferenten des Abends vor: Jürgen Steinhausen, Privatdetektiv und bekannt als der „Matula von Heilbronn“, Diplom-Sozialpädagoge Thomas Brandacher, Privatdetektiv sowie Karl-Heinz van Amern-Kasten, Unternehmerberater aus Neunstein und ebenfalls Mitglieder der MIT.

Die Privatdetektive zeigten, mit welcher Raffinesse manche Arbeitnehmer sich am Eigentum des Arbeitgebers bereichern und mit welchen Mitteln die Privatdetektive versuchen, solchen Mitarbeitern auf die Schliche zu kommen.

Die Ausrüstung der Detektive beeindruckte ebenso wie der enorme Erfahrungsschatz, von dem die Praktiker berichten konnten.

Die Beispiele zeigten eindrucksvoll, dass nur mit professioneller Hilfe eine Überführung möglich gewesen ist.
Den beiden Detektiven kam es darauf an, klar zu machen, dass sie nur mit rechtlich erlaubten Mitteln arbeiten und einen Auftrag nur annehmen, wenn der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an einer solchen Maßnahme belegt.

Der Unternehmerberater Karl-Heinz van Amern-Kasten veranschaulichte an dem einen oder anderen Beispiel, wie wichtig es ist, bei einem aufkeimenden Verdacht einer Illoyalität professionelle Hilfe von außen hereinzuholen, um sich den fremden Sachverstand zu sichern. Vor allem warnte er davor, „Privatdetektiv“ spielen zu wollen. Dies ging fast immer schief.

Darüber hinaus müsse er unbedingt allerhöchste Diskretion anmahnen, um nicht nur den Arbeitnehmer zu schützen, sondern auch einen Überführungserfolg nicht zunichte zu machen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Arnulf von Eyb blieb dann die Aufgabe, die gewonnenen Erkenntnisse in zielgerichtetes juristisches Verhalten umzusetzen. Hierzu gehöre die lückenlose Überprüfung der Beweiskette ebenso wie die Einhaltung von Formvorschriften und Fristen, damit die gewonnenen Beweise auch zur entsprechenden Verwertung gelangen können.

In vielen Fällen böte es sich an, mit einem zweifelsfrei überführten Arbeitnehmer ein Beendigungsgespräch zu führen. Nicht immer müsse der Weg über das Gericht gegangen werden. Manche Arbeitnehmer seien heilfroh, wenn die Staatsanwaltschaft nicht mit einbezogen werde.

Die Spannung bei den Zuhörern belegte, dass es den Referenten gelungen ist, die vielen Teilnehmer bis zum Schluss zu fesseln, obwohl diese bereits alle einen 10-Stunden-Tag hinter sich hatten.

Im Anschluss wurde ein kräftiger Imbiss und Dörzbacher Wein gereicht. Der Gedankenaustausch kam nicht zu kurz. Der Abend ging noch lang.

Silvia Kubisch

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